24 Liter E-Liquids – das entspricht zweieinhalb Kisten Bier – wollte ein Schmuggler von Amsterdam nach Schweden überführen. Der Zoll stoppte den Schmuggel-Versuch. (Foto: © Hauptzollamt Osnabrück)
Bei einer Kontrolle nahe Bad Bentheim entdeckte der Osnabrücker Zoll 24 Liter E-Liquids ohne Steueranmeldung. Der Fahrer aus Amsterdam war auf dem Weg nach Schweden – nun ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung.
Am Vormittag des 21. Oktober 2025 lotsten Beamte des Hauptzollamts Osnabrück auf der Autobahn 30 einen Kleintransporter aus dem fließenden Verkehr. Das Fahrzeug war aus Amsterdam kommend in Richtung Schweden unterwegs. Auf einem Rastplatz in der Nähe von Bad Bentheim kontrollierten die Zöllner das Fahrzeug gründlich – und stießen dabei auf insgesamt 24 Liter nikotinhaltige Flüssigkeiten (E-Liquids), die als Substitute von Tabakwaren gelten. Für die Durchfuhr durch Deutschland fehlte die vorgeschriebene steuerliche Anmeldung.
Schmuggel von E-Liquids mit erheblichem Steuerschaden
Nach Berechnung der Zollfahnder hätte die nicht angemeldete Ware einen Steuerschaden von rund 6.240 Euro verursacht. Aufgrund der mitgeführten Menge gehen die Ermittler davon aus, dass die Flüssigkeiten nicht für den Eigenbedarf bestimmt waren, sondern zum gewerblichen Weiterverkauf dienen sollten. Der Fahrer konnte keine Unterlagen vorlegen, die auf eine legale Lieferung oder eine steuerliche Registrierung hinwiesen.
E-Liquids unterliegen der Tabaksteuer
Seit dem 1. Juli 2022 gelten nikotinhaltige Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden, als sogenannte Substitute von Tabakwaren. Damit unterliegen sie der Tabaksteuer. Für den privaten Gebrauch dürfen Reisende höchstens einen Liter oder zehn Kleinverkaufspackungen steuerfrei einführen. Werden größere Mengen transportiert, handelt es sich nach Ansicht der Behörden regelmäßig um einen steuerpflichtigen gewerblichen Vorgang.
Ermittlungen durch das Hauptzollamt Bremen
Das Hauptzollamt Osnabrück leitete noch vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ein. Die weiteren Ermittlungen führt nun das Hauptzollamt Bremen. Ziel sei es, die Herkunft und den geplanten Bestimmungsort der Ware zu klären. Außerdem werde geprüft, ob der Fahrer Teil eines größeren Schmuggelnetzwerks sei.
„Solche Funde zeigen, dass der Schmuggel von E-Liquids zunehmend an Bedeutung gewinnt“, sagte ein Sprecher des Hauptzollamts Osnabrück. „Die Steuerpflicht dieser Produkte ist noch nicht überall bekannt – und wird von manchen offenbar bewusst umgangen.“
Bedeutung für den Markt
Mit dem Anstieg des E-Zigarettenmarkts wächst auch der Druck auf die Behörden, gegen Steuervergehen konsequent vorzugehen. Die Zollverwaltung sieht in der Kontrolle von E-Liquids und deren Zutaten ein wachsendes Aufgabenfeld. In den vergangenen Monaten registrierten mehrere Hauptzollämter im Bundesgebiet vermehrt Fälle von nicht versteuerten Liquids, insbesondere bei Transporten aus den Niederlanden und Osteuropa.